Sicherheit von E-Liquids im Flugzeug – Wissenswertes
E-Liquids sind heutzutage bei vielen Fluggästen beliebt, vor allem bei jenen, die elektronische Zigaretten verwenden. Doch wie steht es um deren Sicherheit im Flugzeug? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um das Mitführen von E-Liquids im Flugzeug, unter besonderer Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsrichtlinien und praktischen Tipps.
Beförderung von E-Liquids im Flugzeug
Die Mitnahme von E-Liquids im Handgepäck unterliegt bestimmten Regularien. Laut internationalen Flugbestimmungen dürfen Flüssigkeiten bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden. Daher ist es wichtig, dass jede E-Liquid Flasche diese Grenze nicht überschreitet.
Um sicherzugehen, dass Ihre E-Liquids während des Fluges keine Probleme bereiten, sollten Sie sie in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel verpacken. Diese muss durchsichtig sein, da sie an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden muss.
Tipps für das Mitführen von E-Liquids
- Vermeiden Sie es, die Flaschen voll zu füllen, da sich die Flüssigkeit aufgrund des Druckabfalls im Flugzeug ausdehnen kann.
- Stellen Sie sicher, dass die Flaschen sicher verschlossen sind, um ein Auslaufen zu verhindern.
- Informieren Sie sich über die Regeln des Zielflughafens bezüglich E-Liquids, da diese variieren können.
Rechtliche Aspekte
In einigen Ländern gelten strenge Richtlinien für das Mitführen von E-Liquids. Es wird empfohlen, sich im Voraus über die lokalen Gesetze und Vorschriften zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
FAQ zu E-Liquids im Flugzeug
1. Kann ich E-Liquids im aufgegebenen Gepäck transportieren? Ja, größere Mengen können im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden, sofern sie sicher verpackt sind.
2. Gibt es Einschränkungen bei der Verwendung von E-Zigaretten an Bord? Ja, die Verwendung von E-Zigaretten ist auf den meisten Flügen verboten.
3. Was soll ich tun, wenn mein E-Liquid an Bord ausläuft? Bewahren Sie Reinigungstücher im Handgepäck auf und melden Sie den Vorfall sofort dem Flugpersonal.